Laufende Finanzbuchführung
Das Buchen sämtlicher laufender Geschäftsvorfälle – vollständig und zuverlässig zum Termin. Mehr dazu
AMA übernimmt die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie die Finanzbuchhaltung für klein- und mittelständische Betriebe – jeder Branche, in jeder Größe. Termingerecht, persönlich betreut und durchgängig mit DATEV.
25+ Jahre Erfahrung · Durchgängig mit DATEV · Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter
Im Zentrum einer fachlichen Betreuung steht heute nicht nur das reine Erfassen firmenrelevanter Daten, sondern auch die betriebswirtschaftliche Aufbereitung Ihrer Geschäftszahlen. So erkennen Sie jederzeit, wo Ihr Unternehmen wirtschaftlich steht.
Das Buchen sämtlicher laufender Geschäftsvorfälle – vollständig und zuverlässig zum Termin. Mehr dazu
Die komplette laufende Entgeltabrechnung inklusive Meldewesen – Monat für Monat, termingerecht. Mehr dazu
Wir bringen Ihre Buchhaltungsunterlagen in eine saubere, prüfsichere Struktur – Beleg für Beleg.
Korrekte Kontierung aller Geschäftsvorfälle nach aktuellem Kontenrahmen und steuerlichen Vorgaben.
Meldewesen, Personalstammdaten, Bescheinigungen und die Fertigung der Lohnsteueranmeldungen.
Laufende Überwachung offener Posten – Sie wissen jederzeit, wer wann und wie viel zahlt.
Aufbereitete Zahlen und Grafiken, die jede unternehmerische Entscheidung objektiv untermauern.
Zahlungsverkehr vorbereiten, Fristen im Blick behalten, Mahnläufe konsequent und freundlich führen.
Büroorganisation und Sonderaufgaben auf Anfrage – wir richten uns nach Ihrem Bedarf.
Laufende Finanzbuchführung und Entgeltabrechnung sind die beiden Bereiche, in denen wir die meiste Arbeit für unsere Mandanten übernehmen. Beide bekommen Sie einzeln – oder zusammen aus einer Hand, ohne Abstimmungsverluste zwischen zwei Dienstleistern.
Finanzbuchführung und Entgeltabrechnung laufen bei uns über DATEV – den Standard, mit dem auch nahezu jede Steuerkanzlei arbeitet. Das bringt Ihnen drei konkrete Vorteile:
Sie wechseln zu uns? Bestehende DATEV-Bestände übernehmen wir ohne Datenverlust – ein Wechsel ist auch unterjährig möglich.
Klar, planbar und ohne zusätzliche Personalkosten für Ihren Betrieb.
Wir klären telefonisch oder persönlich, welche Aufgaben Sie abgeben möchten – kostenfrei und unverbindlich.
Sie erhalten ein leistungsgerechtes Angebot: stundenweise, monatlich oder pauschal je Auftrag.
Belegübergabe digital oder in Papierform. Wir übernehmen Struktur, Kontierung und Buchung.
Termingerechte Auswertungen, regelmäßige Gespräche und eine feste Ansprechpartnerin.
AMA – Administration Management & Advertising ist ein auf Datenverarbeitung spezialisiertes Unternehmen und seit über 25 Jahren in Buchhaltung und Büroorganisation tätig. Erfahrung, Fachkompetenz und Freude am Beruf prägen jede Zusammenarbeit.
Unsere Philosophie ist einfach: Wir halten Ihnen den Rücken für Ihr Kerngeschäft frei und erledigen die uns übertragenen Arbeiten kostengünstig, zuverlässig und schnell. Über regelmäßige Gespräche bereiten wir Zahlen so auf, dass sie jede unternehmerische Entscheidung erleichtern und objektiv untermauern. Für den Jahresabschluss arbeiten wir eng mit Steuerkanzleien zusammen.
„Mit unserer Dienstleistung können Sie kostengenau kalkulieren – zusätzliche Personalkosten belasten Ihren Betrieb nicht mehr.“ Sylvia Gredner-Wilhelm, Inhaberin
Buchhaltung folgt überall denselben Regeln – die Praxis unterscheidet sich aber von Branche zu Branche erheblich. Wir arbeiten quer durch alle Bereiche und kennen die jeweiligen Besonderheiten. Aus Rücksicht auf unsere Mandanten nennen wir keine Namen; hier ein anonymisierter Auszug typischer Mandate.
Monatliche Entgeltabrechnung über mehrere Standorte hinweg – mit wechselnden Teilzeitmodellen, Aushilfen und Provisionen. Dazu laufende Finanzbuchhaltung und Debitorenüberwachung.
Hohes Belegaufkommen im Kreditorenbereich, laufende Buchung der Geschäftsvorfälle, Offene-Posten-Verwaltung und monatliche Auswertungen zur Liquiditätssteuerung.
Laufende Fibu mit Auslandsbezug, Kreditorenüberwachung und Lohnabrechnung für Fahr- und Dispositionspersonal inklusive Spesen und Zuschlägen.
Stundenlohnabrechnung mit Zuschlägen und Auslösen, Meldewesen zur Sozialversicherung sowie die laufende Buchhaltung mit monatlichen Auswertungen.
Entgeltabrechnung für Lehr- und Betreuungskräfte mit unterschiedlichen Vertragsformen, komplette Personalsachbearbeitung und Bescheinigungswesen.
Der Einstieg für viele Mandanten: laufende Finanzbuchführung, Offene-Posten-Verwaltung und Mahnwesen – und die Lohnabrechnung, sobald die ersten Mitarbeitenden dazukommen.
Ihre Branche ist nicht dabei? Das ist eher die Regel als die Ausnahme – die Liste ist nur ein Ausschnitt. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen offen, ob wir der passende Partner für Sie sind. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einem Mandanten aus Ihrer Branche für ein Referenzgespräch her.
Wir betreuen klein- und mittelständische Betriebe in München, Freising und dem gesamten Umland – branchenübergreifend, vom Einzelunternehmen mit einer Handvoll Belegen bis zum Mittelständler mit mehreren Standorten und 60 Mitarbeitenden.
Ja, durchgängig – sowohl in der Finanzbuchhaltung als auch in der Entgeltabrechnung. Da nahezu jede Steuerkanzlei ebenfalls mit DATEV arbeitet, laufen die Daten für den Jahresabschluss ohne Nacherfassung weiter. Bestehende DATEV-Bestände übernehmen wir bei einem Wechsel ohne Datenverlust, auch unterjährig.
Ja, vollständig: laufende Abrechnung, Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnachweise, An-, Ab- und Jahresmeldungen, Bescheinigungen sowie die Personalsachbearbeitung. Auch Sonderfälle wie Minijobs, Schichtzuschläge, Sachbezüge und Einmalzahlungen sind Alltag für uns. Sie können die Lohnabrechnung einzeln beauftragen oder zusammen mit der laufenden Finanzbuchführung.
Nein. Selbständige Buchhalter dürfen nach § 6 Steuerberatungsgesetz die laufenden Geschäftsvorfälle buchen sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich Lohnsteueranmeldungen erstellen. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und auch die Umsatzsteuer-Voranmeldung sind den steuerberatenden Berufen vorbehalten – wir liefern dafür die aufbereiteten Zahlen, eingereicht werden sie von Ihrer Steuerkanzlei. Wir arbeiten mit vielen Steuerberatern zusammen: Wenn Sie noch keine Kanzlei haben, beraten wir Sie gerne und vermitteln den passenden Kontakt. Und auf Wunsch übernehmen wir die komplette Kommunikation mit Ihrem Steuerberater – so haben Sie nur einen Ansprechpartner.
Die Vergütung vereinbaren wir stundenweise, monatlich oder nach Abschluss einer beauftragten Dienstleistung – immer leistungsgerecht und vorab transparent. Der Vorteil: Sie kalkulieren kostengenau, ohne zusätzliche Personalkosten im Betrieb.
Digital oder in Papierform – ganz wie es in Ihren Arbeitsablauf passt. Wir sortieren und ordnen die Unterlagen, kontieren die Belege und buchen die laufenden Geschäftsvorfälle.
Termingerecht zu den vereinbarten Fristen. Zusätzlich erhalten Sie individuelle Zahlenübersichten und grafische Aufbereitungen sowie regelmäßige Gespräche zur betriebswirtschaftlichen Entwicklung.
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über alle bekannt gewordenen Betriebsinterna verpflichtet, sofern er nicht schriftlich davon entbunden wurde. Handakten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sieben Jahre nach Vertragsende aufbewahrt.
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie an. Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
Fax: +49 (0)81 65 8236 · Einzugsgebiet: München, Freising, Dachau, Fahrenzhausen und Umgebung.
Wir verzichten bewusst auf ein Kontaktformular – ein Anruf oder eine E-Mail ist direkter, und Ihre Daten laufen über keinen fremden Dienst.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Auf E-Mails antworten wir in der Regel noch am selben Werktag.
Ein Anruf genügt: Wir prüfen gemeinsam, welche Aufgaben Sie sinnvoll auslagern können, und Sie erhalten ein konkretes Angebot.
AMA – Administration Management & Advertising
Inhaberin: Sylvia Gredner-Wilhelm
Am Grasgarten 10
85376 Hetzenhausen
Telefon: +49 (0)8165 8506
Telefax: +49 (0)81 65 8236
E-Mail: kontakt@ama-buha.de
115/288/22896, Finanzamt Freising
Selbständige Buchhalterin (Bundesrepublik Deutschland), spezialisiert auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle der Finanzbuchhaltung und die Erstellung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Es gelten die Befugnisse nach § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzamt Freising. Mitglied im Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter.
Sylvia Gredner-Wilhelm, Anschrift wie oben.
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AMA – Administration Management & Advertising, Sylvia Gredner-Wilhelm, Am Grasgarten 10, 85376 Hetzenhausen, E-Mail: info@ama-buha.de. Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
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Parteien dieses Vertrages sind der Kunde, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt, und Sylvia Gredner-Wilhelm – AMA, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt. Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Die Vertragsparteien vereinbaren ein stundenweises, monatliches oder nach Ende einer in Auftrag gegebenen Dienstleistung fälliges Honorar. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig.
Der Auftraggeber stellt alle für die Ausführung notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung, beantwortet Schreiben und Rückfragen zeitnah und prüft die übergebenen Arbeitsergebnisse.
Der Auftragnehmer hat über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen Betriebsinterna Verschwiegenheit zu bewahren, sofern und soweit er nicht vom Auftraggeber schriftlich davon entbunden worden ist.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel innerhalb einer angemessenen Frist.
Die Haftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen Monatsrechnungsbetrages, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Handakten werden sieben Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufbewahrt.
Bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Honorare kann der Auftragnehmer die Herausgabe von Unterlagen und Arbeitsergebnissen zurückbehalten, soweit dies nicht unangemessen ist.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.